Betriebssanitäter

von Frank Dunsche, April 2006
(staatl. gepr. Betriebswirt; Lehrrettungsassistent)

Die Tätigkeit
Differenzierung Betriebssanitäter vs. Rettungsfachpersonal
Verpflichtung zur Vorhaltung
Warum Betriebssanitäter ?
Fachlehrgang (Grundausbildung)
Aufbaulehrgang
Umsetzung der Vorschriften
Weitere Informationen
Literatur
Quellen

Die Tätigkeit im Überblick

Betriebssanitäter/innen arbeiten überwiegend in Großunternehmen, auf Baustellen und in Betrieben, in denen die Art, die Schwere und die Anzahl zu erwartender Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern. Dort versorgen sie erkrankte und verletzte Personen und führen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bzw. Notarztes gezielt Erste-Hilfe-Maßnahmen durch.

Sie verfügen über theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich der Notfallmedizin und können in diesem Rahmen entsprechende medizinische Geräte bedienen. So leisten sie beispielsweise überlebenswichtige Hilfe bei akuten Erkrankungen wie Herz-Kreislauf- oder Atemstillstand. Wenn nötig, verständigen sie den mobilen Rettungsdienst. Eine wichtige Aufgabe besteht auch darin, bis zur Übernahme durch den Rettungsdienst beruhigend auf Verletzte und Erkrankte einzuwirken. Unter Umständen assistieren sie auch den Betriebs- bzw. Notärzten bei der Erstversorgung der Patienten. Bei kleineren Verletzungen versorgen sie selbstständig Wunden und legen Verbände an. Das Säubern und Desinfizieren von Rettungsmitteln gehört ebenso zu ihrem Aufgabenbereich wie die Kontrolle und sachgerechte Aufbewahrung des Erste-Hilfe-Materials.

Aufgrund ihrer Ausbildung sind sie befähigt, die Erste-Hilfe-Station eines Unternehmens oder einer Baustelle eigenverantwortlich zu leiten. Dazu gehört auch die Registrierung und Dokumentation aller Vorkommnisse, die betriebliche Unfälle oder Erkrankungen betreffen.

Gegenüber dem Ersthelfer liegt die Aufgabe des umfangreicher ausgebildeten Betriebssanitäters somit in der erweiterten Ersten Hilfe. Neben den grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe beherrscht er auch den Einsatz und die Verwendung von Geräten, z.B. Beatmungsbeutel, Sekretabsaugpumpe und Sauerstoffbehandlungsgerät.

Die Ausbildung zum Betriebssanitäter umfasst einen 63-stündigen Grundlehrgang mit anschließendem 32-stündigen Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst bei speziell dazu geeigneten Stellen. Anschließend ist spätestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich.

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Differenzierung Betriebssanitäter vs. Rettungsfachpersonal

Auf Grund der Tätigkeiten eines Betriebssanitäters mit dem Schwerpunkt der notfallmedizinischen Betreuung eines Betriebes liegt die Annahme nahe, dass Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten wegen der umfangreicheren Ausbildung, die diese haben, bessere Betriebssanitäter abgäben.

Dies ist nur bedingt zu bejahen.

Zwar ist, gerade in notfallmedizinischen Belangen, die Ausbildung deutlich komplexer und umfangreicher und bei regelmäßiger Tätigkeit im (kommunalen) Rettungsdienst sind auch die praktischen Kenntnisse/-fertigkeiten des Rettungsfachpersonals ausgeprägter, jedoch muss hier deutlich zwischen den stark unterschiedlichen Einsatzbildern und der durch die Organisation bedingten anderen Arbeitsweise differenziert werden.

Einsatzbilder

Während die Ausbildung und Tätigkeit des Rettungsfachpersonals deutliche Schwerpunkte auf die im Rettungsdienst "normalen" Einsatzbilder (z.B. Herzinfarkte und Schlaganfall - ca. 80-90 % des Einsatzaufkommens) legt, so ist in Betrieben zwar auch mit eben diesen Einsätzen zu rechnen (hier jedoch nur mit ca. 10-20 % des Einsatzaufkommens), jedoch stellt sich hier das "normale" Einsatzbild i.d.R. als einfache chirurgische Hilfsleistungen (z.B. Wundversorgung und Augenspülung - ca. 80-90 % des Einsatzaufkommens) dar, die so in der Ausbildung von Rettungsfachpersonal nicht oder nur am Rande vermittelt werden.

Somit wird zwar die Ausbildung des Rettungsfachpersonals als Grundausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst anerkannt, der Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst ist dennoch zwingend auch für die Berufsgruppe der Rettungssanitäter und Rettungsassistenten vorgeschrieben.
In diesem Lehrgang sollen für Betriebssanitäter die im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse vertieft und für Rettungsfachpersonal die entsprechenden betrieblichen Einsatzkenntnisse (z.B. Augenspülung, Verbandlehre etc.) aus- bzw. aufgebaut werden.

Organisation

Auch durch die anders ausgeprägte Einsatzorganisation ergeben sich nicht unerhebliche Unterschiede.
So wird im Rettungsdienst immer im qualifizierten Team von mindestens zwei Personen gearbeitet. Im Unterschied dazu ist ein Betriebssanitäter zunächst die einzige qualifizierte Kraft an einer Einsatzstelle, die im günstigsten Fall durch betriebliche Ersthelfer unterstützt wird.

Aus diesem Grund stellt sich auch die Ausbildung etwas anders dar. So werden Einsatzabläufe (Algorithmen) für Rettungsfachpersonal im Zweierteam trainiert, während in der Betriebssanitäterausbildung der Schwerpunkt in der "Ein-Helfer-Tätigkeit" liegt (liegen sollte).

Ferner bestehen viele betriebsspezifische Besonderheiten, die in der Ausbildung von Rettungsfachpersonal - wenn überhaupt - nur am Rande angesprochen werden. Hier seien insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und berufsgenossenschaftliche Vorschriften (z.B. Erstellen und Weiterleiten von Unfallmeldungen) genannt.

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Verpflichtung zur Vorhaltung eines Betriebssanitäters

Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betrieben (§ 27 BGV A1) mit

(Mit einzubeziehen sind hierbei jeweils auch die kaufmännischen Mitarbeiter.)

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Warum Betriebssanitäter ?

Für viele Unternehmen erscheint es zunächst nicht einsichtig, warum sie Betriebssanitäter vorhalten sollen und diese vermeintlich unnötige Arbeitskraft aus eigener Tasche finanzieren müssen, ohne dass der Betriebssanitäter produktiv am Betriebsablauf teilnimmt.
Dies gilt insbesondere, wenn der kommunale Rettungsdienst doch eigentlich in unmittelbarer oder doch zumindest relativer Nähe zum Betrieb (z.B. ca. 2-3 Minuten Fahrzeit) entfernt stationiert ist.

So wird vielmals versucht, diese unnötigen Kosten zu minimieren und den Sanitäter in den Betriebsablauf zu integrieren oder gar die Kosten komplett zu vermeiden, indem erst gar kein spezieller Betriebssanitäter beschäftigt wird ("Kollege XY hat doch als Rettungssanitäter im Zivildienst gearbeitet. Der ist dann einfach unser Betriebssanitäter.")
Dies erscheint vielen Betrieben auch mit Blick auf die (zumeist) recht geringe Auslastung des Betriebssanitäters (z.B. auf Baustellen mit ca. 200 Anwesenden lediglich ein bis zwei Versorgungen am Tag) plausibel und gerechtfertigt.

Nicht direkt ersichtlich ist diesen Betrieben, dass die Aufgaben des Betriebssanitäters nicht nur das "Pflasterkleben" (das sicherlich auch ein gut ausgebildeter Ersthelfer beherrscht) umfasst, sondern dass auch die Wartung und Kontrolle des Sanitätsraumes und des vorhandenen Sanitätsmaterials, sowie die sachgerechte Dokumentation von Arbeitsunfällen zu den Aufgaben des Betriebssanitäters gehört.
So sind - obgleich ein Betriebssanitäter, der im Regelablauf des Betriebes integriert ist, vorgehalten wird - immer wieder desolate Sanitätsräume und unvollständige Erste-Hilfe-Koffer in diesen Betrieben anzufinden, da der Sanitäter für diese Wartungs- und Kontrollarbeiten nicht von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt wird. Auffällig werden diese Missstände jedoch erst dann, wenn es zu spät ist.

Ferner muss ein Betriebssanitäter jederzeit erreichbar und abkömmlich sein, um seiner Tätigkeit als Betriebssanitäter im Einsatzfall auch nachkommen zu können. Hierzu zählt beispielsweise auch, dass der Betriebssanitäter jeden potentiellen Einsatzort auf dem Betriebsgelände in einer akzeptablen Zeit (max. 5 Minuten) erreichen kann.

Sicherlich kann ein Betriebssanitäter auch andere Aufgaben, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem betrieblichen Sanitätsdienst stehen, wahrnehmen. Hier seien einige Tätigkeiten exemplarisch aufgeführt:

Unerlässlich und essentiell ist aber, dass der Betriebssanitäter jederzeit erreichbar ist und unverzüglich seine Aufgabe als Betriebssanitäter wahrnehmen kann!
Ferner sollte die Abwesenheit des Betriebssanitäters von seiner "eigentlichen" Arbeitsstelle nicht dazu führen, dass der Betriebsablauf oder die Fortführung der Rettungskette grundlegend gestört wird. So werden oftmals Pförtner als Betriebssanitäter eingesetzt. Im Falle einer Versorgung durch den Betriebssanitäter auf dem Betriebsgelände ist in dieser Situation jedoch zum einen der Betriebsablauf gestört (Zufahrt wird durch Abwesenheit des Pförtners gesperrt) und zum anderen ist die Fortführung der Rettungskette (hier Nachfordern und Einweisen des Rettungsdienstes) zumindest stark behindert.

Nutzen für den Betrieb

Dass gut ausgebildetes Personal im betrieblichen Sanitätsdienst den Betrieb zunächst Geld kostet, ist sofort ersichtlich.
Ein gut funktionierender betrieblicher Sanitätsdienst erspart dem Betrieb i.d.R. jedoch mehr Geld, als er tatsächlich kostet!

So kann ein vernünftig versorgter Verletzter oftmals seine Tätigkeit nach erfolgter Versorgung direkt wieder aufnehmen. In diesem Zusammenhang entfallen zumindest die Ausfallzeit für den Weg und die Wartezeit bei einem Arzt oder Krankenhaus.
Auch ist in vielen Fällen eine sachgerechte qualifizierte Erstversorgung ausschlaggebend für den weiteren Krankheitsverlauf und die damit verbundene Ausfallzeit des betroffenen Mitarbeiters. Verschiedene Studien der Berufsgenossenschaften belegen dies und haben damit überhaupt erst zu den zunächst sehr restriktiv erscheinenden Vorschriften beigetragen.

Die Vorgabe, einen Betriebssanitäter vorzuhalten, ist somit nicht als reiner Luxus des Betriebes zu sehen, sondern dient dem Betrieb bereits mittelfristig zur Kostenreduktion.
So wird für fast alle Betriebe ein Wachschutz organisiert, damit beispielsweise Einbrüche und Diebstähle minimiert oder verhindert werden. Sieht man jedoch den betrieblichen Schaden (Kosten), der durch einen Einbruch/Diebstahl entsteht, und vergleicht diesen mit dem potentiellen Schaden (Kosten), der durch eine verlängerte Ausfallzeit eines Mitarbeiters entsteht, so ist der Schaden durch Ausfallzeiten schnell ungleich höher.

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Fachlehrgang für Betriebssanitäter

Zugangsvoraussetzungen:

Der Lehrgang wird abgehalten gemäß den Richtlinien des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) - BGG 949 vom April 2004 (63-Stunden-Ausbildung).

Dieser Lehrgang soll den Teilnehmer befähigen, sowohl theoretisches wie auch praktisches Grundwissen im Bereich der Notfallmedizin zu sammeln. Dieses Grundwissen muss durch eine theoretische und praktische Prüfung bewiesen werden. Nach heutiger Rechtsauffassung ist der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrgangs, ergänzt um einen 32-stündigen Aufbaulehrgang, die adäquate Ausbildung für Betriebssanitäter. Diese sind befähigt, die Erste-Hilfe-Station eines Betriebes oder einer Baustelle alleinverantwortlich zu leiten und dem Betriebsarzt oder dem Notarzt zu assistieren (gem. Berufsgenossenschaftliche Grundsätze "Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst" - BGG 949 vom April 2004 des HVBG).

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Aufbaulehrgang für Betriebssanitäter

Zugangsvoraussetzungen:

Der Lehrgang wird abgehalten gemäß den Richtlinien des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) - BGG 949 vom April 2004 (32-Stunden-Ausbildung).

Dieser Lehrgang soll den Teilnehmer befähigen, sein theoretisches wie auch praktisches Grundwissen im Bereich der betrieblichen Notfallmedizin zu erweitern. Die erlernten Fähigkeiten müssen durch eine theoretische und praktische Prüfung bewiesen werden. Diese Ausbildung befähigt den Betriebssanitäter zur alleinverantwortlichen Leitung einer Erste-Hilfe-Station eines Betriebes oder einer Baustelle und zum Assistieren des Betriebsarztes oder des Notarztes. (gem. Berufsgenossenschaftliche Grundsätze "Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst" - BGG 949 vom April 2004 des HVBG).

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Umsetzung der Vorschriften

Wie ein Betrieb diese Vorschriften umsetzt, ist zum einen von der allgemeinen Geschäftspolitik abhängig (eigene Mitarbeiter vs. "Outsourcing"), zum anderen spielen natürlich auch wirtschaftliche Faktoren eine Rolle.

So kann es sinnvoll sein, den betrieblichen Sanitätsdienst/Rettungsdienst durch eine evtl. vorhandene Werkfeuerwehr oder den eigenen arbeitsmedizinischen Dienst betreuen zu lassen, eigene Betriebssanitäter zu beschäftigen oder derartige Aufgaben aus dem eigentlichen Betriebsablauf auszulagern ("Outsourcing").
Eine entsprechende Entscheidung ist immer einzelfallabhängig und kann nicht grundlegend beantwortet werden.

Auf Grund der immer komplexer werdenden Vorschriften empfiehlt es sich jedoch, Personal/Dienstleister mit derartigen Aufgaben zu betrauen, die über entsprechende Erfahrungen verfügen.
Mitarbeiter im betrieblichen Sanitätsdienst müssen zunächst ausgebildet und anschließend regelmäßig fortgebildet werden, um den stetig wachsenden Anforderungen und Neuerungen gerecht werden zu können. Hierdurch entstehen zum einen neben den eigentlichen Personalkosten auch regelmäßige "Nebenkosten". Somit liegt gerade in Betrieben, in denen Betriebssanitäter nur unregelmäßig benötigt werden (z.B. auf Baustellen oder für Revisionsarbeiten), das Auslagern dieser Tätigkeiten an spezielle Dienstleister nahe.
An dieser Stelle sei insbesondere auf die ARBO Ambulanz- & Brandschutzdienste verwiesen, die sich bereits seit fast 10 Jahren mit diesem Aufgabengebiet beschäftigt und die hervorragende notfallmedizinische Ausbildung von Rettungsfachpersonal mit der betriebsspezifischen Ausbildung von Betriebssanitätern (Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst) verknüpft und hierdurch bedingt deutschlandweit einzigartig komplex ausgebildetes Personal anbietet. 

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Weitere Informationen

Für weitere Informationen lesen Sie bitte auch den Artikel von Karlheinz Jung (BG der keramischen und Glas-Industrie; Fachausschuss „Erste Hilfe“). Dieser ist zu finden unter http://www.bg-qseh.de/.

Literaturverzeichnis

1. „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1)

2. BG-Grundsätze für die Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst (BGG 949)

Quellen

http://www.arbo.de

http://www.bg-qseh.de/

http://www.brandwache.de

http://www.sanitaeter.de/

http://www.sanitaetsdienste.com

http://infobub.arbeitsagentur.de

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